Was ist das Objektprinzip?
Das Objektprinzip ist eine von drei möglichen Stimmrechtsverteilungen bei Eigentümerversammlungen. Wird innerhalb einer WEG bei Eigentümerversammlungen nach dem Objektprinzip abgestimmt, so hat jeder Eigentümer so viele Stimmen wie er Einheiten hat.
Hat ein Eigentümer also drei Einheiten innerhalb einer WEG, so hat er bei jeder Abstimmung auch drei Stimmen, unabhängig davon, wie groß die einzelnen Einheiten sind.
Gibt es in einer WEG 100 Einheiten und du bist Eigentümer einer Einheit, so kannst du mit 1 % der Stimmen auf Entscheidungen Einfluss nehmen.
\dfrac{1}{100} = 1\%
Kaufst du dir in derselben WEG zwei weitere Einheiten, so besitzt du 3 % der Stimmen und kannst somit 3x so viel Einfluss auf die Entscheidungen der WEG nehmen.
\dfrac{3}{100} = 3\%
Die für deine WEG vereinbarte Stimmrechtsverteilung ist in der Teilungserklärung festgelegt.
Das Objektprinzip wird heutzutage selten verwendet. In den meisten WEGs wird stattdessen eine Stimmverteilung über das Wertprinzip gemacht.
Vergleich zwischen Stimmrechtsverteilungen
In der untenstehenden Tabelle kannst du anhand von vier Szenarien den Unterschied zwischen dem Kopfprinzip und den andern Stimmrechtsverteilungen sehen.
Lass‘ uns für das Beispiel davon ausgehen, dass du Mitglied einer WEG mit 10 Einheiten und 450qm Wohnfläche wirst. In der WEG gibt es fünf kleine Einheiten mit je 30qm und fünf große Einheiten mit je 60qm Wohnfläche.
Wie wirken sich die Stimmprinzipien auf dich aus, wenn du (a) eine kleine Wohnung, (b) 3 kleine Wohnungen, (c) eine große Wohnung oder (d) 3 große Wohnungen kaufst?
1 kleine Wohnung | 3 kleine Wohnungen | 1 große Wohnung | 3 große Wohnungen | |
Kopfprinzip | 10% | 13% | 10% | 13% |
Objektprinzip | 10% | 30% | 10% | 30% |
Wertprinzip | 7% | 20% | 13% | 40% |
Das Objektprinzip ist für dich als Eigentümer dann vorteilhaft, wenn du viele kleine Einheiten innerhalb der WEG besitzt.
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