Was ist das Kopfprinzip?

Was ist das Kopfprinzip?

Das Kopfprinzip ist eine von drei möglichen Stimmrechtsverteilungen bei Eigentümerversammlungen. Wird innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bei Eigentümerversammlungen nach dem Kopfprinzip abgestimmt, so hat jeder Eigentümer genau eine Stimme.

Falls innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft kein anderes Stimmprinzip vereinbart wurde, ist das Kopfprinzip nach § 25 Abs. 2 WEG das gesetzliche Stimmprinzip innerhalb der WEG.
Falls kein anderes Stimmprinzip vereinbart wurde, ist das Kopfprinzip nach § 25 Abs. 2 WEG das gesetzliche Stimmprinzip innerhalb der WEG. (Quelle: dejure.org)

Gegenüber den andere beiden Stimmrechtsverteilungen ist es beim Kopfprinzip daher egal wie viele Miteigentumsanteile oder Wohnungen du besitzt. Du hast immer eine Stimme.

Das Kopfprinzip ist das gesetzliche Stimmprinzip nach § 25 Abs. 2 WEG. Ist in der Teilungserklärung der WEG nichts anderes festgelegt, so gilt innerhalb der WEG also das Kopfprinzip bei Abstimmungen.

Lass uns zur Veranschaulichung des Kopfprinzips annehmen, dass es in einer WEG 10 Wohnungen und 10 Eigentümer gibt.

Beim Kopfprinzip hast du demnach 10 % Stimmenanteil innerhalb der WEG.

\dfrac{1}{10} = 10\%

Kaufst du in derselben WEG nun zwei weitere Einheiten, so besitzt du weiterhin nur eine Stimme, aber es gibt in der WEG nun nur noch 8 Eigentümer. Du hast somit nun 12,5 % der Stimmenanteile in der WEG.

\dfrac{1}{8} = 12,5\%

Entgegen dem Objektprinzip oder dem Wertprinzip bist du beim Kopfprinzip als Eigentümer mehrerer Wohnungen also deutlich schlechter gestellt, weil dein Stimmanteil nicht proportional mit deinen Einheiten skaliert.

Im Beispiel, dass dir drei von 10 Einheiten in einer WEG gehören, würdest du bei den beiden anderen Stimmrechtsverteilungen vermutlich ein Stimmgewicht von ca. 30 % haben. Beim Kopfprinzip jedoch nur 12,5 %.

Das Objektprinzip wird heutzutage selten verwendet. In den meisten WEGs wird stattdessen eine Stimmverteilung über das Wertprinzip gemacht.

Vergleich zwischen Stimmrechtsverteilungen

In der untenstehenden Tabelle kannst du anhand von vier Szenarien den Unterschied zwischen dem Kopfprinzip und den andern Stimmrechtsverteilungen sehen.

Lass’ uns für das Beispiel davon ausgehen, dass du Mitglied einer WEG mit 10 Einheiten und 450qm Wohnfläche wirst. In der WEG gibt es fünf kleine Einheiten mit je 30qm und fünf große Einheiten mit je 60qm Wohnfläche.

Wie wirken sich die Stimmprinzipien auf dich aus, wenn du (a) eine kleine Wohnung, (b) 3 kleine Wohnungen, (c) eine große Wohnung oder (d) 3 große Wohnungen kaufst?

1 kleine Wohnung3 kleine Wohnungen1 große Wohnung3 große Wohnungen
Kopfprinzip10%13%10%13%
Objektprinzip10%30%10%30%
Wertprinzip7%20%13%40%

Das Kopfprinzip ist für dich als Eigentümer dann vorteilhaft, wenn du nur eine einzige kleine Einheit innerhalb der WEG besitzt.


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