Was ist eine Indexmiete?
Von einer Indexmiete spricht man, wenn im Mietvertrag einer Immobilie festgelegt ist, dass zukünftige Veränderungen der Miete abhängig von einem Preisindex vorgenommen werden.
Im häufigsten Fall wird bei einer Indexmiete eine regelmäßige Anpassung gemäß dem Verbraucherpreisindex vereinbart. Dieser wiederum wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt.
Eine Indexmiete ist somit eine Wertgesicherte Miete, da die Miete mit der Inflation steigt.
Die gesetzlichen Grundlagen der Indexmiete sind in § 557b im BGB geregelt.
Anders als bei der Staffelmiete muss jede Mieterhöhung bei einer Indexmiete vom Vermieter explizit gefordert werden.
Der Vermieter muss ebenfalls die Veränderung der Miethöhe begründen und den konkreten Geldbetrag, um den die Miete angepasst wird, angeben.
Da bei einer Indexmiete für zukünftige Mietsteigerungen bereits eine feste Regel vereinbart wurde, sind weitere, darüberhinausgehende Mietsteigerungen, zum Beispiel wegen einer Modernisierung, nur sehr begrenzt durchführbar.
Gerade in wenig angespannten Märkten und in Zeiten einer hohen Inflation bietet eine Indexmiete eine gute Möglichkeit, die Miete automatisch im Rahmen der Inflationsrate anzupassen.
Auch in stark regulierten Mietmärkten kann eine Indexmiete für Vermieter vorteilhaft sein, da eine Indexmiete, anders als eine Staffelmiete, über die zulässige Höchstmiete gemäß Mietpreisbremse steigen kann.
Zwar unterliegt die initiale Grundmiete den Regeln der Mietpreisbremse, nicht jedoch eventuelle Indexbedingte Mietanpassungen.
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