Was ist eine Staffelmiete?
Von einer Staffelmiete spricht man, wenn im Mietvertrag einer Immobilie vorab bereits eine regelmäßige Mieterhöhung für die Zukunft festgelegt ist.
Einen entsprechenden Mietvertrag nennt man oft auch Staffelmietvertrag.

Bei einem Staffelmietvertrag legen Mieter und Vermieter gemeinsam im Vorhinein fest, in welchem Umfang sich die Miete in den nächsten Jahren erhöht.
Damit ein Staffelmietvertrag gültig ist, muss aus dem Vertrag sowohl klar ersichtlich sein, wann die Miete sich erhöht, als auch um wie viel Euro sie sich erhöht.
Da bei einer Staffelmiete bereits zukünftige Mietsteigerungen fix vereinbart wurden, sind weitere, darüberhinausgehende Mietsteigerungen, zum Beispiel wegen einer Modernisierung, ausgeschlossen.
Eine Staffelmiete bietet daher sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter eine sehr hohe Planungssicherheit, wie sich die Nettokaltmiete in den kommenden Jahren entwickeln wird.
Liegt eine Immobilie in einem Gebiet, mit gültiger Mietpreisbremse, wird jede Staffel automatisch auf die nach Mietpreisbremse maximal zulässige Höchstmiete begrenzt.
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