Was ist die Maklerprovision?

Was ist die Maklerprovision?

Die Maklerprovision, oft auch als Maklerkosten bezeichnet, sind eine Gebühr, die von einem Immobilienmakler für die Dienstleistungen der Vermittlung einer Immobilie in Rechnung gestellt wird.

Es handelt sich um ein erfolgsabhängiges Honorar. Als Immobilienkäufer (oder auch Verkäufer) musst du die Maklerprovision daher nur dann zahlen, wenn es auch zu einem Kauf / Verkauf der Immobilie durch den Makler kommt.

Warum muss man eine Maklerprovision zahlen?

Die Maklerprovision ist das Honorar für die Tätigkeiten des Immobilienmaklers. Der Makler besichtigt das zu verkaufende Objekt, fertigt ein Exposé an, schaltet Anzeigen in den Medien, berät potenzielle Käufer und nimmt Besichtigungstermine wahr.

Auch übernimmt ein Makler alle Kommunikation mit dem Kauf / Verkaufsinteressenten, sodass der Verkäufer sich um nichts kümmern muss.

Theoretisch kann ein Verkäufer seine Immobilie auch privat verkaufen, muss dann aber — wie bei einer Vermietung ohne Makler — alle anfallenden Arbeiten selbst machen.

Wer bezahlt die Maklerprovision?

Die Maklerprovision wird in der Regel vom Käufer und/oder Verkäufer einer Immobilie getragen. Die Höhe der Maklerkosten variiert je nach Region und beträgt in Deutschland in der Regel zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises der Immobilie.

Früher war es üblich, dass man die Aufteilung der Zahlung der Maklerprovision frei verhandeln konnte.

Paragraph 656c des BGG regelt, dass beim Kauf / Verkauf von Wohnimmobilien die Maklerkosten hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden müssen.
Der § 656c des BGB regelt inzwischen, dass beim Kauf / Verkauf von Wohnimmobilien die Maklerkosten hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden müssen. (Quelle: dejure.org)

Seit einer Gesetzesnovelle, die am 23.12.2020 in Kraft getreten ist, ist es inzwischen gesetzlich vorgeschrieben, dass — bei Wohnungen und privaten Käufern — der Käufer und der Verkäufer jeweils die Hälfte der Maklerprovision tragen müssen.

Eine einseitige Belastung des Käufers mit der Maklerprovision ist somit gesetzlich inzwischen nicht mehr zulässig.

Hinweis: Die Beschränkung, dass der rechts abgebildete § 656c nur für private Käufer und nur bei Wohnungen und Einfamilienhäusern gilt, findet sich in § 656b BGB.

Beispiel zur Berechnung von Maklerkosten

Angenommen, der Kaufpreis einer Immobilie beträgt 400.000 € und der Makler verlangt eine Provision von 6 Prozent, dann wären die Maklerkosten 24.000 €.

Werden die Kosten hälftig geteilt, müssten sowohl der Käufer als auch der Verkäufer dann jeweils 12.000 € an Maklerprovision für den Verkauf der Immobilie zahlen.

Die Maklerkosten gehören somit zu einem der größeren Positionen in den Anschaffungsnebenkosten einer Immobilie.


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