Was ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft?

Was ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft?

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist die Summer aller Eigentümer einer Immobilie. Der häufigste Fall von Wohnungseigentümergemeinschaften ist, wenn ein Mehrfamilienhaus in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt ist. Die Summe der Eigentümer jeder einzelnen Wohnung bilden dann eine Wohnungseigentümergemeinschaft.

Oft kannst du im allgemeinen Sprachgebrauch auch verkürzt den Begriff Eigentümergemeinschaft statt Wohnungseigentümergemeinschaft finden. Auch wird oft nur von der WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) einer Immobilie gesprochen.

Rechtliche Grundlagen

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt das Zusammenleben aller Eigentümer in der Wohnungseigentümergemeinschaft in Deutschland.
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt das Zusammenleben aller Eigentümer in der Eigentümergemeinschaft in Deutschland. (Quelle: dejure.org)

Um das Zusammenleben aller Eigentümer in der Eigentümergemeinschaft klar zu regeln, gibt es in Deutschland das Wohnungseigentumsgesetz in dem alle Punkte rund um das Thema “eine Immobilie, viele Eigentumswohnungen” geregelt ist. Dieses Gesetz wird in der Regel ebenfalls mit WEG abgekürzt.

Einer der wichtigsten Punkte rund um das Thema Wohnungseigentümergemeinschaft sind die Besitzverhältnisse. Bei geteilten Mehrfamilienhäusern gibt es Dinge, die exklusiv dir gehören (Sondereigentum) und es gibt Dinge, die allen gemeinschaftlich gehören (Gemeinschaftseigentum). Mehr zu der Unterscheidung zwischen den beiden Bereichen findest du im extra Artikel “Was ist der Unterschied zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum?” hier auf dem Blog.

Wie funktioniert eine Wohnungseigentümergemeinschaft?

Eine Eigentümergemeinschaft funktioniert durch Mehrheitsbeschlüsse aller Eigentümer.

Mindestens ein Mal pro Jahr kommen alle Eigentümer innerhalb einer WEG auf einer Eigentümerversammlung zusammen und stimmen über wichtige Dinge für die Gemeinschaft ab.

Wie die Stimmrechte hierbei verteilt sind, kann sich von Eigentümergemeinschaft zu Eigentümergemeinschaft unterscheiden. In den meisten Fällen wird nach dem Wertprinzip abgestimmt, wo das Stimmgewicht den Miteigentumsanteilen am Gemeinschaftseigentum entspricht.

Neben diesem Prinzip der Stimmgewichtung wird in einigen WEGs auch nach Kopfprinzip oder Objektprinzip abgestimmt.

Wenn du mehr zum Funktionieren einer Eigentümergemeinschaft wissen willst, empfehle ich dir auch die Artikel “Was ist ein Miteigentumsanteil?” und “Was ist Hausgeld?” hier auf dem Blog.

Wie gründet man eine Wohnungseigentümergemeinschaft?

Die Begründung von Wohnungseigentum ist gesetzlich in § 2 des WEG klar geregelt. Wohnungseigentum, und damit eine Wohnungseigentümergemeinschaft wird begründet, wenn ein Teil des Hauses als Sondereigentum ausgewiesen wird, oder wenn das Haus nach § 8 WEG geteilt wird.
Die Begründung von Wohnungseigentum ist gesetzlich in § 2 des WEG klar geregelt. Wohnungseigentum, und damit eine Wohnungseigentümergemeinschaft wird begründet, wenn ein Teil des Hauses als Sondereigentum ausgewiesen wird, oder wenn das Haus nach § 8 WEG geteilt wird. (Quelle: dejure.org)

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft wird gegründet, sobald ein ganzes Haus in einzelne Einheiten geteilt wird. Sie kommt also zustande, sobald einzelne Wohnungen zu Sondereigentum nach § 3 WEG ernannt werden, oder ein Haus durch Teilung nach § 8 WEG in einzelne Eigentumswohnungen geteilt wird.

Im Gesetz heißt es hierzu:

Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum (§ 3) oder durch Teilung (§ 8) begründet.

Kaufst du eine Eigentumswohnung zur Kapitalanlage, so sind all diese Teilungsarbeiten bereits abgeschlossen und du musst nichts mehr machen.


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