Was ist Wohnungseigentum?

Was ist Wohnungseigentum?

Wohnungseigentum ist das Eigentum an einer Wohnung in einem Gebäude, das nach Wohnungseigentumsgesetz geteilt ist. Wohnungseigentum wird durch die Teilung eines Mehrfamilienhauses in einzelne Eigentumswohnungen geschaffen.

Alle rechtlichen Grundlagen zum Wohnungseigentum finden sich im Wohnungseigentumsgesetz. Konkret heißt es zur Schaffung von Wohnungseigentum dort:

Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum (§ 3) oder durch Teilung (§ 8) begründet.

Die Bedeutung von Wohnungseigentum besteht vor allem aus drei wichtigen Säulen:

  1. Dem Eigentum an den Räumen der jeweiligen Wohnung (Sondereigentum)
  2. Einem Miteigentumsanteil an Gemeinschaftseigentum
  3. Der Mitgliedschaft in der Wohnungseigentümergemeinschaft

Punkt (2) beschreibt hierbei vereinfacht gesagt alles am Gebäude, was kein Sondereigentum von jemand anderem ist.

Detaillierter findest du den Unterschied zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum im Artikel „Was ist der Unterschied zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum?“ hier auf dem Blog.

Basis für die Schaffung von Wohnungseigentum: das Wohnungseigentumsgesetz
Basis für die Schaffung von Wohnungseigentum: das Wohnungseigentumsgesetz. (Quelle: dejure.org)

Wohnungseigentum bedeutet praktisch, dass der Wohnungseigentümer über seine Wohnung (sein Sondereigentum) frei verfügen darf.

Er kann es sowohl frei gestalten als auch veräußern oder vermieten.

Achtung: Welche Teile einer Wohnung zum Sondereigentum gehören und welche zum Gemeinschaftseigentum ist in der Teilungserklärung geregt. So kann es zum Beispiel sein, dass Wasserleitungen, die im Gemeinschaftseigentum liegen, zwar durch die eigene Wohnung verlaufen, aber kein Sondereigentum sind.

Auch Balkone sind oft Gemeinschaftseigentum. Diese Dinge dürfen dann nicht eigenmächtig verändert werden.

Neben dem Recht, das Wohnungseigentum zu nutzen, gehen jedoch auch Pflichten mit dem Wohnungseigentum einher, zum Beispiel die Pflicht, die Instandhaltung des Sondereigentums zu gewährleisten, oder sich an der Instandhaltung des Gebäudes und der sonstigen Kosten zu beteiligen.

Die konkrete Ausgestaltung der Regeln in der Gemeinschaft werden neben dem Wohnungseigentumsgesetz vor allem durch die Hausordnung und die regelmäßigen Eigentümerversammlungen geregelt.


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