Was ist Gemeinschaftseigentum?

Was ist Gemeinschaftseigentum?

Der Begriff Gemeinschaftseigentum bezieht sich im Kontext von Immobilieninvestitionen auf die Teile eines Gebäudes oder einer Wohnanlage, die von allen Miteigentümern gemeinsam genutzt und verwaltet werden.

Dieses Konzept ist insbesondere in Wohnanlagen wie Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnanlagen von Bedeutung, wo es klare Abgrenzungen zwischen individuellem Eigentum (Sondereigentum) und Gemeinschaftseigentum gibt.

Gemeinschaftseigentum gibt es daher nur in Gebäuden, die nach Wohnungseigentumsgesetz geteilt sind.

Was gehört alles zum Gemeinschaftseigentum?

Zum Gemeinschaftseigentum gehören typischerweise Bereiche und Elemente des Gebäudes, die nicht exklusiv einem einzelnen Eigentümer zugeordnet sind. Dazu zählen:

  1. Strukturelle Elemente: Dach, Fassade, tragende Wände, Treppenhaus, Fenster und Außentüren.
  2. Gemeinschaftliche Einrichtungen: Aufzüge, Heizungsanlagen, gemeinschaftliche Antennen- oder Satellitenanlagen.
  3. Außenanlagen: Gärten, Höfe, Wege und Zufahrten.

Hier ein kurzes Video vom Immoprentice YouTube-Kanal verschiedenen Beispielen für Gemeinschaftseigentum:

Was ist Gemeinschaftseigentum?

Was für eine konkrete Anlage zum Gemeinschaftseigentum gehört, ist in der Teilungserklärung der jeweiligen Wohnanlage festgehalten.

Gemeinschaftseigentum in einer WEG

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist das Gemeinschaftseigentum von besonderer Bedeutung. Hier regelt das Wohnungseigentumsgesetz die Aufteilung und Nutzung des Eigentums.

Die Eigentümergemeinschaft als Ganzes ist verantwortlich für die Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, während das Sondereigentum in der Verantwortung jedes einzelnen Eigentümers liegt.

Wem gehört das Gemeinschaftseigentum?

Das Gemeinschaftseigentum gehört allen Miteigentümern einer Immobilie gemeinschaftlich.

Gemeinschaftseigentum gehört allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich, relativ zu ihren Miteigentumsanteilen.
Gemeinschaftseigentum gehört allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich, relativ zu ihren Miteigentumsanteilen.

Jeder Eigentümer hat einen Anteil am Gemeinschaftseigentum, der sich in der Regel nach der Größe und dem Wohnwert seiner Einheit richtet. (Siehe auch Wertprinzip)

Die Rechte und Pflichten der Miteigentümer werden durch die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung geregelt.

Berechnung des Gemeinschaftseigentums

Die Berechnung des Anteils am Gemeinschaftseigentum für den Eigentümer einer bestimmten Wohnung erfolgt in der Regel auf Basis der Miteigentumsanteile, die in der Teilungserklärung festgelegt sind.

Diese Anteile bestimmen auch die Höhe an der sich man sich an den gemeinschaftlichen Kosten, wie dem Hausgeld, der Instandhaltungsrücklage oder auch eventuellen Sonderumlagen beteiligen muss.

Auch bestimmen die Anteile das Stimmgewicht des jeweiligen Eigentümers in der Eigentümerversammlung.

Wichtig: Die Anteile am Gemeinschaftseigentum sind mit einer Wohneinheit verknüpft, nicht direkt mit einem Menschen. Dadurch kann der Eigentümer einer Wohnung wechseln, ohne das sich etwas an den Eigentumsverhältnissen innerhalb der Eigentümergemeinschaft ändert.

Bedeutung für Investoren

Für Immobilieninvestoren ist das Verständnis von Gemeinschaftseigentum (und das Gemeinschaftseigentum allgemein) wichtig, da es direkte Auswirkungen auf die Rentabilität und Verwaltung der Investition hat:

  • Renditeoptimierung: Ein effizient verwaltetes Gemeinschaftseigentum ermöglicht niedrigere gemeinschaftliche Ausgaben, was die Rendite der Investition erhöht.
  • Risikominderung: Vernachlässigtes Gemeinschaftseigentum kann unerwartete Kosten verursachen und das Investitionsrisiko erhöhen.
  • Wertsteigerung: Gut gepflegtes Gemeinschaftseigentum kann den Gesamtwert der Immobilie steigern und langfristig höhere Verkaufspreise erzielen.

Auch hat der Zustand des Gemeinschaftseigentums für Investoren einen erheblichen Einfluss auf die Vermietbarkeit der eigenen Wohneinheit.

Selbst eine makellose Einheit kann Mieter abschrecken, wenn das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel das Treppenhaus oder die Gemeinschaftsbereiche, vernachlässigt werden.

Gut gepflegte Gemeinschaftsbereiche können somit nicht nur höhere Mietpreise rechtfertigen, sondern auch die Anziehungskraft auf qualifizierte Mieter erhöhen.

Das Gemeinschaftseigentum (und dessen Verwaltung) ist daher ein wichtiger Faktor für einen langfristigen Erfolg.


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