Kostenlose Bodenrichtwerte für Brandenburg 2019
Den passenden Bodenrichtwert suchst du im amtlichen Länderangebot. Wähle Grundstückslage, Richtwertzone und den für deine Frage passenden Stichtag. Bewahre den Auszug samt Erläuterungen auf; ein heutiger Webseitenabruf ist nicht der Bewertungsstichtag.
Bodenrichtwerte kostenlos und Online mit Boris Brandenburg ermitteln
Der Rechner unten ruft keinen Richtwert ab und aktualisiert ihn nicht automatisch. Du übernimmst einen geprüften Wert selbst. Prüfe dabei auch, auf welche Grundstücksmerkmale und welchen Zweck sich die amtliche Angabe bezieht.
- Öffne das amtliche Länderangebot und suche die passende Grundstückslage und Richtwertzone.
- Wähle den für deine Frage passenden Stichtag und prüfe die Erläuterungen zu den Grundstücksmerkmalen.
- Bewahre den Auszug samt Stichtag auf und übernimm einen selbst geprüften Wert in den Rechner.



Was mache ich mit dem Bodenrichtwert?
Im Rechner verknüpfst du die gesamte zugehörige Grundstücksfläche, deinen dokumentierten MEA-Bruch und deinen Wert je Quadratmeter. Alle drei Angaben müssen zusammenpassen.
Das bisherige Beispiel bleibt eine Rechenannahme: 10.000 m² × 12/1.000 =120 m² rechnerischer Anteil. Bei angenommenen 1.000 € je m² ergibt das 120.000 €. Dieser Beispielansatz ist keine aktuelle Richtwertauskunft für eine bestimmte Adresse.
Das Ergebnis ist ein rechnerisches Produkt. Es weist dir kein bestimmtes Grundstücksstück zu und passt den Richtwert nicht an individuelle Grundstücksmerkmale an. Auch eine steuerliche Kaufpreisaufteilung oder AfA wird damit nicht bestätigt. Ziehe diesen Betrag deshalb nicht ungeprüft vom Kaufpreis ab, um einen vermeintlich sicheren Gebäudewert zu erhalten.
Ein Anteil am Gemeinschaftseigentum ist kein bestimmtes Grundstücksstück. Auch der verlinkte Ertragswert-Rechner bestätigt keine steuerliche Gebäudebasis.
| Grundstücksgröße | 10.000 qm |
| Miteigentumsanteile | 12/1.000 MEA |
| Angenommener Wert je m² | 1.000 € / qm |
| Rechnerisches Produkt im Beispiel | 120.000 € |
Gib die gesamte Grundstücksfläche ein, auf die sich dein Miteigentumsanteil bezieht. Wohnfläche und bereits berechnete Anteilsfläche gehören nicht in dieses Feld.
Grundbuch- und Katasterunterlagen für dasselbe Grundstück wie beim MEA.
Bei einem Anteil von 12,5/1.000 trägst du hier 12,5 ein. Übernimm auch Nachkommastellen genau. Der Zähler darf den Nenner nicht überschreiten.
Teilungserklärung und Grundbuchunterlagen für diesen Anteil.
Bei einem Anteil von 12,5/1.000 trägst du hier 1.000 ein. Verwende den Nenner deiner Urkunde; er kann auch von 1.000 abweichen oder Nachkommastellen enthalten.
Dieselbe Urkunde und derselbe Anteil wie beim Zähler.
Übernimm einen zum Grundstück passenden Wert je Quadratmeter. Prüfe bei Bodenrichtwerten die Richtwertzone, den Stichtag und die beschriebenen Grundstücksmerkmale. Die Startzahl ist ein Beispiel.
Auszug aus dem amtlichen Länderportal oder vom Gutachterausschuss. Bewahre Quelle, Richtwertzone, Stichtag und Erläuterungen bei deinen Unterlagen auf.
- Achte auf den Stichtag des Bodenrichtwerts. Ein heute abgerufener Auszug kann einen älteren Bewertungsstichtag haben. Bewahre deshalb den Auszug mit Quelle, Richtwertzone und Erläuterungen auf.
- Vergleiche die Grundstücksmerkmale der Richtwertzone mit deinem Grundstück. Abweichungen können eine fachliche Anpassung erfordern. Allgemeine Bodenrichtwerte und Angaben für steuerliche Zwecke sind nicht ohne Prüfung austauschbar.
- Für eine steuerliche Kaufpreisaufteilung reicht diese Rechnung nicht aus. Ziehe den Bodenanteilswert nicht einfach vom Kaufpreis ab, um einen steuerlich bestätigten Gebäudewert oder eine AfA-Grundlage abzuleiten.
Den Anteil auch offline prüfen
Das kostenlose MEA-Excel ist für einen Offline-Schnellcheck gedacht. Bezug nach E-Mail-Bestätigung; keine automatische Übernahme deiner Eingaben.
Extras
Einordnung & Quellen
Stand: 2026-10-19
Quellen
Annahmen
- Grundstücksfläche und MEA-Bruch beziehen sich auf dasselbe Grundstück.
- Der Wert je m² stammt aus deiner Eingabe; die Startwerte sind Beispiele.
- Unterschiede zum Richtwertgrundstück und Veränderungen seit dem Stichtag sind nicht eingerechnet.






